Qualität & Service sind uns Wichtig
 
Ihr Partner für Vermietung, Verkauf von Hüpfburgen und Zubehör

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen
1. Für alle Verträge, Lieferungen gelten die nachstehenden ABGs.
2. Der Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung
(E-Mail, WhatsApp,Kleinanzeigen usw.) zustande.
3. Der Mietvertrag wird vom Mieter in einfacher Form
ausgestellt. Das Original bekommt ( Vermieter) Hüpfburgvermietung D.Engel, In der Sandkaul 49, 66822 Lebach
4.Wir benötigen eine ebene, saubere Fläche, z.B. Gras oder Teer,
[Kein Schotter oder Sand] mit direkter Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger mit
einer Durchfahrtshöhe bis 2,60 m Höhe.
Ggf. muss eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt
werden, z. B. bei Landschaftsschutzgebieten, Waldwegen oder Fußgängerzonen.
Bei Aktionen mit Betreuung stellt der Mieter für unsere Fahrzeuge kostenlose
Parkmöglichkeiten am Aktionsort zur Verfügung.
5. Eine Verankerung bei Hüpfburgen mit Erdnägeln, kann bei Bedarf erforderlich sein.
Beim Einsatz aller aufblasbaren Spielgeräte und sonstiger elektrischer Geräte wird jeweils ein 230 Volt
Stromanschluss, in max. 15 Meter Entfernung. Die Absicherung der verlegten Kabel z.B.
durch Kabelmatten o.ä., liegt in der Hand des Veranstalters (Mieters). Ausschließlich der
Mieter selbst haftet während der gesamten Mietdauer für verlegte Kabel.
6. Alle vom Vermieter beaufsichtigten Aktionen sind haftpflichtversichert. Unserem
Personal werden pro Veranstaltungstag (6 Std.), 30 Minuten Pause gewährt. Bei
längeren Einsätzen werden die Pausenzeiten entsprechend verlängert. In den Pausen
stehen die gemieteten Geräte nicht zur Verfügung. Wenn der Veranstalter
(Mieter) zu diesen Zeiten eigenes Personal einsetzt, übergehen alle Pflichten,
insbesondere die Haftpflicht, an den Veranstalter (Mieter).
7. Das Wetterrisiko trägt der Mieter. Ab Windstärke 5, bei Windböen und bei Regen
können einige Mietsachen, vor allem aufblasbare Spielgeräten, nicht benutzt werden.

Selbstabholer und/oder Selbstbetreiber
8. Abhol- und Rückgabezeit ist vorher zu vereinbaren. Bei Lieferung durch uns: Auf- und
Abbauzeit ist vorher zu vereinbaren.
9. Der Mieter hat bei der Benutzung der Mietsache selbst dafür zu sorgen, dass diese

ab Windstärke 5, bei Windböen und bei Regen nicht mehr genutzt werden können.
Insoweit ist bei aufblasbaren Geräten bereits die Luft abzulassen und Abzudecken wenn o.g.
Wetterereignisse vorhersehbar sind bzw. in den Medien gemeldet werden. Falls vom
Mieter gegen diese Vorgaben verstoßen wird, haftet dieser in eigener Verantwortung.Eine Haftung des Vermieters besteht insoweit nicht.
10. Der Mieter verpflichtet sich zum sachgerechten und sorgfältigen Umgang mit den
Mietsachen. Ausgehändigte Gebrauchsanweisungen werden vom Mieter beachtet. Er
sorgt insbesondere für eine ausreichende Aufsicht bei der Benutzung von
Eventmodulen. Bei größeren Veranstaltungen empfiehlt sich ggf. eine entsprechende
Haftpflichtversicherung.
11. Der Vermieter übernimmt während der Vertragslaufzeit gegenüber
aufsichtsbedürftigen Personen keinerlei Aufsichtspflichten. Der Mieter (Veranstalter) ist
aufsichtspflichtig.
12. Nach Veranstaltung sind sämtliche Mietsachen zu reinigen und sorgfältig zu
verpacken, evtl. auch zu trocknen.
Beschädigungen und Verunreinigungen an Mietsachen sind sofort bei Feststellung dem
Vermieter zu melden.
Eventuelle notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten
werden dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Der Mieter
hat alle Schäden zu ersetzen, die während des Mietzeitraums aus der Benutzung der
Mietsachen resultieren oder durch Verlust, Beschädigung oder Verunreinigung des
Mietgutes oder eines Teils davon entstehen.
13. Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass die
einzelnen Spielgeräte und dassonstige Material sowie andere Mietgegenstände so aufbewahrt werden, dass sie vor
dem Zugriff Dritter geschützt sind.
14. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet
möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich
entsprechenden Mietzins fordern. Unberührt hiervon bleibt die
Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von
entgangenem Gewinn. Bei Selbstabholung trägt der Mieter das Transportrisiko und
haftet im vollen Umfang für verspätete Rücklieferung.

Preise und Zahlungsbedingungen, Verzug des Mieters
15. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug bei Empfangnahme
des Spielgerätes in Bar oder Überweisung an die auf der Rechnung hinterlegte Bankverbindung binnen 8 Tage. Andere Zahlungsoptionen sind nach vorheriger Absprache möglich.
16. Im Falle des Verzugs des Bestellers mit seiner Zahlungspflicht steht dem Lieferer ein
Anspruch auf Verzugszinsen i.H. v. 8 % über dem Basiszins zu.


Haftung - Schadensersatzansprüche
Der Vermieter weist darauf hin, dass beim Selbstaufbau der Hüpfburgen, Rutschen und
der anderen vermieteten Gegenstände die entsprechenden Aufstellungshinweise zu
beachten sind. Diese werden dem Mieter bei Selbstabholung zusammen mit den vermieteten Gegenständen besprochen oder bei Auslieferung erklärt. Eine
Haftung für Schäden, die aufgrund der Nichtbeachtung dieser Aufstellhinweise entstehen, wird nicht übernommen.
Im Übrigen haftet der Vermieter wie folgt:
17. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters (im Folgenden:
Schadensersatzansprüche), gleich
aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
18. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz,
in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung
der Beweislast zum Nachteil des Mieters ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.
19. Soweit dem Mieter nach diesem Art. Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren
diese in 12 Monaten.
20. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die
gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
21. Schadensersatzansprüche des Vermieters
Der Vermietet prüft den Mietgegenstand nach Rückgabe durch den Kunden auf
entstandene Schäden oder Mängel. Diese Überprüfung kann bis 7 Tage nach der
Rückgabe andauern. Werden Mängel oder Schäden festgestellt, wird dem Mieter dies
mitgeteilt. Dieser muss dann den Schaden oder Mangel beseitigen oder
Schadenersatzzahlungen leisten.

Mängelanzeige
Der Mieter hat Mängel gegenüber dem Vermieter unverzüglich, spätestens bei
Rückgabe des gemieteten Gegenstandes, schriftlich oder Mündlich mitzuteilen.

Zusätzliche Kosten
22. Zusätzliche Kosten fallen für den Mieter an, wenn der Mietgegenstand verschmutzt
oder nass zurückgegeben wird. Hierfür berechnen wir eine Aufwandspauschale in Höhe
von 50,00€ bei Verschmutzung und  50,00€ bei Nässe.
23. Wird die Hüpfburg, das Zubehör, die Transportmittel bzw. alle im Mietumfang
befindlichen Gegenstände während der Mietzeit ab Zeitpunkt der Übergabe bis zum
Zeitpunkt der Rückgabe beschädigt, haftet der Mieter für die anfallenden Kosten des
entstanden Aufwands, der Reparatur, der Ausfallzeit oder einer Ersatzbeschaffung in
vollem Umfang.

Stornierung
24.Aufgrund von Regen und Wind ist eine kostenlose Stornierung von Hüpfburgen bei starken Wind und Regen im
Zeitfenster von 48 Stunden bis 24 Stunden vor der geplanten Abholung/Anlieferung
kostenlos möglich.

Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen
übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine
unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Stand: 22.05.2024